Eine Zustiftung hilft uns in besonderem Maße langfristig die Arbeit der Polizeiseelsorge abzusichern.
Sie stiften einmalig oder regelmäßig einen von Ihnen frei gewählten Betrag in das Stiftungskapital oder Sie hinterlassen einen Vermögenswert oder eine Erbschaft und erwirken so eine nachhaltige Vermögensbindung. Die Stiftung hat ihre Gelder im großen Pool der Anlagen vieler anderer Stiftungen und Einrichtungen der Evangelischen Kirche im Rheinland sicher angelegt, so dass auch in Zeiten niedriger Zinsen immer noch ein gutes Ergebnis erzielt werden kann.
Auch dieser Erlös aus dem Benefizkonzert mit dem Polizeichor Wuppertal 2014 erhöhte das Stiftungskapital. Hier überreicht die Wuppertaler Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher Landespfarrerin Bianca van der Heyden einen stattlichen Check.